Sie haben eine Rechnung von „United Hosting Deutschland“ für eine „Domainregistrierung“ erhalten? Wir verraten Ihnen, was es damit auf sich hat und warum Sie nicht zahlen sollten.
Was steckt hinter der dubiosen Domainregistrierungs-Rechnung?
Üblicherweise werden Domaingebühren jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Auf den ersten Blick sieht das Dokument von „United Hosting Europe“ aus wie eine solche, wiederkehrende Rechnung. Auch die Beschreibung „Domain Registrierung Zeitraum 2020 / 2021“ passt. Stutzig machen sollte Sie jedoch bereits das Fehlen einer Anschrift sowie die massenhaft vorhandenen Rechtschreibfehler. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich die vermeintliche Rechnung dann als Angebot, welches mit Zahlung angenommen wird. Nachzulesen ist dies in der Fußzeile, welche mit üblichen Rechnungsfloskeln angereichert wurde, sodass diese wichtige Information „untergeht“. Zahlen Sie nun die vermeintliche Rechnung, nehmen Sie das Angebot an und erhalten statt der erhofften Registrierung bzw. Verlängerung Ihrer bestehenden Domain eine überteuerte, zusätzliche Domain. Und diese bringt Ihnen meist keine Vorteile, sondern kann sogar Ihre Website-Platzierung in Suchmaschinen sogar verschlechtern. Grund hierfür ist die Abstrafung doppelter Inhalte durch die Suchmaschinenanbieter, nachzulesen direkt bei Google.
Die Masche ist keinesfalls neu.
In abgewandelter Form kursiert diese Betrugsmasche bereits seit Jahren, insbesondere im Umfeld von Branchenbuch-Einträgen. Unter dem Vorwand einer Datenüberprüfung werden dabei Firmen und Selbstständige um die Einsendung eines Formulars gebeten, in dem etwaige Änderungen eingetragen oder die bestehenden Daten bestätigt werden sollen. In Wirklichkeit wird mit dem Absenden dieses Formulars jedoch ein Auftrag zur kostenpflichtigen Änderung der Daten durch ein Drittunternehmen erteilt. Besonders perfide daran ist, dass die Korrektur der Daten meist auch ganz einfach direkt über den Anbieter des jeweiligen Branchenbuch hätte eingereicht werden können – und zwar kostenlos. Der Überprüfungs- bzw. Änderungsauftrag wird hingegen meist mit mehreren hundert Euros in Rechnung gestellt.
Prüfen Sie eingehende Rechnungen genau!
Wir empfehlen Ihnen, eingehende Rechnungen immer genau zu prüfen. Wenn wir im Auftrag unserer Kunden Domains registrieren, werden diese grundsätzlich auch direkt durch uns in Rechnung gestellt. In wenigen Ausnahmefällen – beispielsweise bei der Rückgabe einer Domain an den Registrar – erfolgt eine Rechnungsstellung durch unseren Kooperationspartner DENIC eG. Hierüber informieren wir unsere Kunden jedoch rechtzeitig und umfassend. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Hosting- bzw. Domainanbieter nach.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Seite Verbraucherschutz.com.