Aktuell kursieren wieder vermehrt Rechnungen von diversen Firmen, die Hosting- & Domaingebühren – oft unberechtigt – in Rechnung stellen. Wir empfehlen: Prüfen Sie diese sorgfältig!
Zweifelhafte Rechnung erhalten? Wir klären auf.
Nach der letzten Welle von Fake-Rechnungen im Jahr 2020 (wir berichteten) erhalten unsere Kund:innen aktuell wieder vermehrt zweifelhafte Rechnungen. Diesmal sind es unter anderem „kommerzielle Rechte an geistigem Eigentum zu Domainregistrierungen“, die für teilweise bis zu 5 Jahren mit über 800 Euro in Rechnung gestellt werden. Das klingt nicht nur verwirrend, sondern suggeriert gar den Verlust von Rechten an einer Domain, wenn der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen wird. Doch was ist da wirklich dran? Wir versuchen, den Knoten aufzulösen.
Unsere Empfehlung: Schauen Sie genau hin!
Aus unserer Sicht sind die meisten dieser Rechnungen unbegründet. Statt einer berechtigten Forderung für eine durch Sie gebuchte Leistung stellen derartige Zusendungen nach unserem Verständnis vielmehr ein Angebot für eine vollkommen neue und durch Sie vermutlich nie angeforderte Leistung dar. Begleichen Sie die Rechnung, könnte dies als Annahme des Angebots verstanden werden. Prüfen Sie daher genau, ob Sie die beschriebene Leistung wirklich wünschen – oder ob versucht wird, Sie durch intransparente Angaben zu täuschen.
Bei benic|solutions sind Sie selbst Domaininhaber:in.
Bei über uns in Auftrag gegebenen Domainregistrierungen tragen wir unsere Kund:innen stets als Domaininhaber:innen bei der zuständigen Registry ein. Durch diesen Schritt werden Sie an der Domain materiell berechtigt und behalten diese Rechte so lange, bis Sie sie
- durch Übertragung an eine:n Dritte:n selbst abtreten,
- durch Kündigung mit Registrarlöschung selbst aufgeben,
- durch Nichtzahlung der wiederkehrenden Domainregistrierungsgebühren und fehlende Reaktion in der darauf folgenden „Redemption Grace Period“ – oder einen verlorenen Rechtsstreit – verlieren.
Wollen Sie zusätzlich zu Ihrer Domainregistrierung auch Ihren zugehörigen (Firmen-)Namen bzw. Ihre Marke schützen, empfehlen wir Ihnen die direkte Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt – und nicht über fragwürdige Anbieter, die Ihnen unaufgefordert eine Rechnung für nicht näher beschriebene Rechte zusenden.
Eine Rechnungsstellung durch Dritte erfolgt nur in wenigen Ausnahmefällen.
In aller Regel erhalten unsere Kund:innen Rechnungen für Domain- und Hostingleistungen direkt und ausschließlich von uns. Nur in wenigen Ausnahmefällen werden diese Leistungen durch Dritte in Rechnung gestellt; Beispiele hierfür sind:
- Sie haben Domain- und/oder Hostingleistungen bewusst über einen Drittanbieter gebucht, wie etwa Microsoft für das Hosting eines externen Exchange-Servers.
- Sie haben noch einen laufenden Vertrag mit Restlaufzeit bei Ihrem bisherigen Anbieter und befinden sich gerade im Übergang zu uns.
- Sie haben eine Domain bei uns zur Kündigung vorgemerkt und bis zum Ende der Laufzeit weder einen Providerwechsel vollzogen noch eine Registrarlöschung rechtsverbindlich per Kündigungsformular bestätigt. In diesem Fall sind wir z.B. bei .DE-Domains rechtlich dazu verpflichtet, die Domain in das TRANSIT-Verfahren der DENIC eG zu geben. Dieses Verfahren schützt Sie als Domaininhaber:in davor, die Domain zu verlieren – führt jedoch dazu, dass die DENIC eG Ihnen die Kosten der direkten Verwaltung (DENICdirect Service) direkt in Rechnung stellen wird.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Fragen.
Sind Sie Kunde bei benic|solutions uns haben eine Rechnung einer anderen Firma über Domain- oder Hostingleistungen erhalten, deren Ursprung und/oder Berechtigung Sie selbst nicht verifizieren können? Schicken Sie die zweifelhafte Rechnung an unsere Buchhaltung und wir bemühen uns, Sie hierbei zu unterstützen und Unsicherheiten zu beseitigen.