Seit dem 1. Juli 2020 gilt eine niedrigere Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Der reguläre und für unsere Leistungen relevante Satz ist von 19 auf 16 Prozent – befristet bis zum Ende diesen Jahres – gesenkt worden. Das Ziel: Den Konsum zu stärken und der Konjunktur in der Corona-Pandemie neuen Schub zu geben.
Die meisten unserer Kunden können die in unseren Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Dennoch ist es für uns selbstverständlich, dass wir die Senkung der Umsatzsteuer unmittelbar an unsere Kunden mit Sitz in Deutschland weitergeben.
Entscheidend für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Zeitpunkt, zu dem sie laut Gesetz entsteht sowie das Ende des Abrechnungszeitraums. Wir möchten Sie daher auf diesem Wege kurz informieren, dass der geringere Umsatzsteuersatz von 16 Prozent nur dann gilt und von uns entsprechend ausgewiesen wird, wenn eine Leistung zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 vollständig erbracht wird. Außerhalb des Zeitraumes werden wir Rechnungen wie gewohnt mit 19 Prozent Umsatzsteuer ausweisen.
Haben Sie Fragen zu einer Rechnung, kontaktieren Sie uns gerne. Zu allgemeinen Auskünften wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Sie informieren sich beim Bundesministerium für Finanzen.
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