Allgemeine Geschäftsbedingungen von benic|solutions

Zuletzt aktualisiert: 16.11.2022

Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechteridentitäten.

1) Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Alle Verträge, Absprachen, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen von benic|solutions (Unternehmer: Ben Hofer, Amselweg 47, 50389 Wesseling; nachfolgend „benic|solutions“) erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer gemäß § 14 BGB, haben diese AGB sowie Zusatzbedingungen wie beispielsweise Domain-Registrierungsbedingungen oder Zusatzbedingungen für Hostingleistungen auch für alle zukünftigen Geschäfte der Vertragsparteien Geltung.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen von Kunden werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich von benic|solutions widersprochen wird. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch benic|solutions.
  3. benic|solutions ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Zusatzbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Preislisten usw. zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe einer Abänderung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Abänderung, so wird diese wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann benic|solutions das Vertragsverhältnis binnen eines Monats mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Kündigt benic|solutions nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.

2) Zustandekommen des Vertrages

  1. In Angeboten, Prospekten, Anzeigen, Preislisten, sonstigen Werbematerialien oder Websites enthaltene Angaben von benic|solutions sind freibleibend und unverbindlich und können zeitlich begrenzt werden. Sie stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages, sondern lediglich eine Invitatio ad offerendum dar.
  2. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung der Leistungen durch benic|solutions zu Stande. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Übersendung unserer Rechnung. benic|solutions kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtnachweises oder einer Vorauszahlung abhängig machen.

3) Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit bzw. Erstlaufzeit für Laufzeitverträge 12 Monate. Verbraucher (§ 13 BGB) können Laufzeitverträge zum Ende der Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann in dieser Folgelaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Unternehmer (§ 14 BGB) können Laufzeitverträge mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Laufzeit kündigen. Erfolgt keine Kündigung und wurde nichts Abweichendes schriftlich vereinbart, verlängert sich der Vertrag um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit – maximal jedoch um ein Jahr.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für benic|solutions insbesondere vor, wenn der Kunde
    1. mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät oder
    2. schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.
  3. Kündigungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Dem Kunden stehen hierfür die im Impressum genannten Kommunikationswege zu Verfügung. Verbraucher können zudem das Online-Kündigungsformular nutzen.
  4. Die Kündigung von Domains bedarf davon abweichend der Einsendung eines durch den Domaininhaber oder Admin-C eigenhändig unterschriebenen Auftrags zur Kündigung per Post, Fax oder als Scan per E-Mail. Dies dient Ihrer und unserer Sicherheit, da Domains nach Löschung durch Dritte beansprucht werden können. Verbraucher können das Online-Kündigungsformular nutzen, um die Kündigung wirksam vorzumerken – wir kontaktieren Sie dann zur Verifizierung Ihres Kündigungswunsches persönlich.

4) Dienst- und Beratungsleistungen

  1. benic|solutions führt Dienst- und Beratungsleistungen als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB durch, sofern nicht eine ausdrücklich hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.
  2. Die Abrechnung von Dienst- und Beratungsleistungen erfolgt nach zeitlichem Aufwand. Die kleinste Berechnungseinheit wird mit 15 Minuten angesetzt. Sollte der tatsächlich erbrachte zeitliche Aufwand unter den jeweils vollen 15 Minuten liegen, wird die Zeitabrechnung nach oben hin aufgerundet. Hierzu wird in der Regel ein Tagessatz oder ein Stundensatz vereinbart, zu dem der Kunde Dienst- und Beratungsleistungen in freiem Ermessen und Umfang bestellen kann. Die vereinbarten Preise sind im längsten Falle für ein Jahr nach Vertragsabschluss bzw. erstmaliger Beauftragung verbindlich.
  3. Sofern für Dienst- und Beratungsleistungen Festpreise vereinbart wurden, gelten diese unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die im Rahmen der Planung von benic|solutions zu Grunde gelegte Systemumgebung eine Durchführung zum Festpreis zulässt. Falls eine Dienst- und/oder Beratungsleistung aufgrund der oben genannten Gründe oder durch mangelhafte Mitwirkung durch den Kunden nicht mehr zu einem Festpreis erbracht werden kann, informiert benic|solutions den Kunden hierüber unverzüglich. In diesem Falle werden die Parteien eine neue Vergütungsvereinbarung treffen. Sollte insofern keine Einigung erzielt werden können, gilt der Vertrag im Zweifel als nicht geschlossen. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preislisten erbracht.
  4. benic|solutions ist dazu berechtigt, Support und Wartungsleistungen im eigenen Ermessen durch Dritte erbringen zu lassen. Falls in diesem Falle ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister abgeschlossen wird, ergeben sich alle rechtlichen Ansprüche des Kunden hinsichtlich Dienst- und Beratungsleistungen allein aus diesem Vertragsverhältnis und sind direkt gegenüber dem Drittdienstleister geltend zu machen.

5) Mitwirkungspflichten, Abwerbung

  1. Um die vertragsgemäße Erfüllung durch benic|solutions zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde ohne besondere Vergütung dazu, sämtliche technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die ordnungsgemäße Leistungserfüllung zu ermöglichen. Er hat insbesondere sicherzustellen, dass benic|solutions rechtzeitig, d.h. mit ausreichend zeitlichem Vorlauf, die vollständig abgefragten Informationen über die IT-Infrastruktur übermittelt werden. Hierzu zählt insbesondere die Bereitstellung der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen, sowie ggf. die Zurverfügungstellung der Hardware und/oder Software (einschließlich Dokumentation) für welche die vertragliche Leistung erbracht werden soll.
  2. Ggf. hat der Kunde bei bestimmten Leistungen während der Laufzeit des Vertrages Zugriff auf seine Server und Systemumgebung zu gewähren. Der Kunde stellt sicher, dass während der Leistungserbringung durch benic|solutions kompetente Mitarbeiter, die mit der EDV-Anlage und der IT Infrastruktur des Kunden vertraut sind, als Ansprechpartner während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stehen.
  3. Soweit dem Kunden vor oder während der Erbringung der vertraglichen Leistungen Entwürfe, Programmtestversionen oder ähnliche Unterlagen vorgelegt werden, hat er diese sorgfältig im Hinblick auf die Kompatibilität hinsichtlich seiner eigenen EDV-Systeme zu überprüfen und auf ggf. bestehende Probleme oder EDV-Konflikte hinzuweisen.
  4. Bei bestimmten Dienstleistungen werden auf Wunsch des Kunden Angriffe auf die Systemumgebung simuliert (z.B. Hackerangriffe). In diesen Fällen wird benic|solutions vom Kunden ausdrücklich dazu berechtigt, auf die IT Infrastruktur des Kunden zuzugreifen, soweit dies für die Erbringung des jeweiligen Dienstes erforderlich ist. Für diese Fälle weist benic|solutions ausdrücklich auf das Risiko hin, dass Daten innerhalb der IT-Infrastruktur geschädigt oder gelöscht werden können. Der Kunde stellt aus diesen Gründen sicher, dass eine regelmäßige Datensicherung durchgeführt wird und vor Durchführung der Leistung von benic|solutions ein Backup systemrelevanter Daten erfolgt.
  5. Der Kunde verpflichtet sich dazu, den bei ihm eingesetzten Mitarbeiter nicht abzuwerben, d.h. für eine feste oder freie Mitarbeit direkt beim Kunden zu gewinnen und/oder den Versuch einer Abwerbung zu unternehmen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Vertragsstrafe, die in das Ermessen des entscheidenden Gerichtes gestellt wird, vereinbart.

6) Softwareüberlassungsbedingungen

  1. Ist Vertragsgegenstand die Überlassung von Software, so gewährt benic|solutions dem Kunden ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, die von benic|solutions erworbene oder genutzte Fremdsoftware zum internen Gebrauch zu nutzen. Das Nutzungsrecht bezieht sich nur auf eine ordnungsgemäße Nutzung für den bestimmungsgemäßen Zweck. Gleiches gilt für eventuell bereitgestellte Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen. Im Falle einer befristeten Überlassung enden diese Rechte nach Ablauf der Laufzeit. Alle sonstigen Rechte an der Software und an der Dokumentation einschließlich nachträglicher Ergänzungen bleiben bei benic|solutions bzw. dem jeweiligen Softwarehersteller. Es gelten zudem die Lizenzbedingungen etwaiger Drittanbieter.
  2. benic|solutions kann seine Softwareprodukte jederzeit aktualisieren oder überarbeiten. Nimmt der Kunde entsprechende Aktualisierungen nicht in Anspruch, so kann er sich nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser Mangel durch eine angebotene Programmaktualisierung hätte beseitigt werden können.
  3. Setzt der Kunde, nach ausdrücklichem Hinweis von benic|solutions auf mögliche Risiken Testversionen von Software (Betaversionen, Pilotversionen o.Ä.) ein, so geschieht dies auf sein eigenes Risiko. Bei solchen Versionen können Fehlfunktionen und Datenverluste auftreten, was der Kunde akzeptiert. benic|solutions übernimmt für derartige Produkte weder Gewährleistung noch sonstige Haftung, gleich welcher Art.
  4. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die gelieferte Software und Dokumentation sowie etwaige Ergänzungen ohne die vorherige Zustimmung von benic|solutions Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden.
  5. Die Überlassung von Quellcode ist grundsätzlich nicht vorgesehen und bedarf im Ausnahmefall einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit benic|solutions.
  6. Der Kunde verpflichtet sich, den im Original enthaltenen Hinweis auf Urheberrechtsschutz und andere Rechtsvorbehalte beizubehalten und auf anzufertigenden Kopien ebenfalls anzubringen.

7) Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und ggf. gesonderten Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Für Nachbestellungen des Kunden sind diese Preise nicht verbindlich. Preisangaben sind in der Regel Nettopreise frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für im Rahmen der Auftragsabwicklung anfallenden Reise- und Übernachtungskosten.
  2. Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
  3. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen an benic|solutions ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu leisten. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung und Fristsetzung bedarf. Rechnungen für Reparaturen sind sofort zur Zahlung fällig.
  4. Alle Forderungen von benic|solutions, einschließlich derjenigen für die eine Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn ein Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig über längere Zeit einzelne Geschäftsbedingungen von benic|solutions bei der Geschäftsabwicklung nicht einhält oder benic|solutions nach Beginn der Geschäftsbeziehung eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird. Darüber hinaus ist in diesen Fällen benic|solutions berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen besondere Sicherheitsleistung zu erbringen. Sind Vorauszahlungen oder besondere Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Kunden nicht erbracht, kann benic|solutions vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausgeschlossen.
  5. Im Falle des Verzugs des Kunden mit seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen ist die benic|solutions berechtigt, den Zugang des Kunden auf die von benic|solutions bereitgestellten Dienste und Speichermedien zu sperren. Die benic|solutions wird den Kunden auf diese Folge seines Zahlungsverzugs in einer Mahnung hinweisen, welche mittels E-Mail an die vom Kunden zuletzt genannte E-Mail-Adresse versandt wird. Ist die Mahnung per E-Mail nicht zustellbar, ist benic|solutions berechtigt, den Zugang sofort vorläufig zu sperren. Im Verzug des Kunden besteht die Zahlungspflicht des Kunden trotz gesperrtem Zugang fort. Nach Sperrung des Zuganges ist es dem Kunden nicht möglich, die ihm vertragsgemäß auf seinem Account eingerichteten E-Mail-Postfächer abzurufen.
  6. Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert. Darüber hinaus ist der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus einem Vertrag mit benic|solutions abzutreten, zu verpfänden oder sonst wie mit Rechten Dritter zu belasten.

8) Rücktritt

  1. Ein generelles Rücktrittsrecht besteht nicht. Gestattet benic|solutions dennoch auf Wunsch des Kunden einen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne dazu verpflichtet zu sein, ist ein angemessener Betrag als Aufwandsentschädigung vom Kunden zu tragen, der von benic|solutions gesondert in Rechnung gestellt wird.
  2. Tritt der Kunde vor der Installation von Systemen wirksam zurück, so ist für bis dahin anfallende Arbeiten eine Rücktrittspauschale zuzüglich ein Entgelt für konkret angefallene Dienstleistungen an benic|solutions (wie Programmierung, Konfiguration etc.) zu zahlen. Die Rücktrittspauschale beläuft sich bei Softwareprodukten auf 20% des vertraglich vereinbarten Preises, mindestens jedoch auf 250 Euro, bei Hardwareprodukten auf 50% des vertraglich vereinbarten Preises. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Nach der Lieferung kann der Kunde weder ganz noch teilweise von einem Auftrag zurücktreten.

9) Eigentumsvorbehalt

  1. benic|solutions behält sich das Eigentum an von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen vor. Kostenvoranschläge, Systemanalysen, Projektunterlagen, Zeichnungen, Muster, Entwürfe und sonstige Unterlagen von benic|solutions, die im Vorfeld eines Vertragsschlusses einem Kunden überlassen werden, dürfen weder anderweitig benutzt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
  2. Jede Verarbeitung der von benic|solutions gelieferten Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für benic|solutions, ohne dass benic|solutions daraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verbindungen von im Eigentum von benic|solutions stehenden Produkten mit anderen Waren steht benic|solutions das Allein- oder Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten Produkte zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung zu. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltsprodukte von benic|solutions. Der Kunde wird die im Allein- oder Miteigentum von benic|solutions stehenden Vorbehaltsprodukte für benic|solutions mit kaufmännischer Sorgfalt besitzen.
  3. Eine Veräußerung der Vorbehaltsprodukte ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Andere, die Rechte von benic|solutions gefährdende Verfügungen (insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen) sind unzulässig.
  4. Die dem Kunden im Zusammenhang mit Vorbehaltsprodukten zustehenden Forderungen tritt dieser schon jetzt zur Sicherheit an benic|solutions ab. Veräußert er die Vorbehaltsprodukte zusammen mit anderen Waren, ggf. auch nach einer Be- oder Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren, so tritt er hiermit seine Ansprüche aus dem Kaufpreis daraus ab, soweit sie dem Wert des Eigentumsanteiles von benic|solutions an dem Vorbehaltsprodukt entsprechen. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet die abgetretenen Forderungen einzuziehen. benic|solutions kann den Abnehmern des Kunden die Abtretung jederzeit anzeigen.
  5. Der Kunde wird benic|solutions jederzeit alle gewünschten Informationen über die Vorbehaltsprodukte und über Ansprüche, die hiernach an benic|solutions abgetreten sind, erteilen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsprodukte wird der Kunde auf das Eigentum von benic|solutions hinweisen und benic|solutions unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Kunde.
  6. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist benic|solutions jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Die Ausübung dieses Rechtes durch benic|solutions gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag oder Kündigung, wenn benic|solutions dieses ausdrücklich mitteilt.
  7. benic|solutions wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

10) Copyright

  1. Das Copyright für Vertragserzeugnisse, Präsentationsobjekte, Entwürfe, etc. (auch digitaler Art) liegt generell bei benic|solutions. Mit der Zahlung der vertraglich festgelegten Vergütung an benic|solutions erhält der Kunde das Nutzungsrecht an dem Vertragserzeugnis, den Präsentationsobjekten, Entwürfen (auch digitaler Art) etc. Die Übertragung der Nutzungsrechte für das Vertragsobjekt an den Kunden berechtigt ihn aber nicht, Bestandteile oder Gestaltungselemente für andere Nutzungen zu verwenden, ohne dafür die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers einzuholen.

11) Impressum

  1. benic|solutions kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise, beispielsweise im Impressum, auf das Unternehmen hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

12) Abnahme

  1. Im Falle von Werkverträgen erfolgt die Abnahme durch den Kunden durch die Nutzungsaufnahme, nachdem er das Produkt zuvor innerhalb angemessener Frist testen konnte. Nach Ablauf der Frist gilt das Produkt als abgenommen und der Kunde hat den vertraglich vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Als angemessene Frist werden in der Regel 14 Tage angesehen.

13) Gewährleistung

  1. benic|solutions gewährleistet, dass von ihr gelieferte Produkte im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Im Falle von Software gewährleistet benic|solutions, dass diese mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich.
  2. Offensichtliche Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften muss der Kunde unverzüglich, spätestens fünf Werktage nach Übernahme der Ware, detailliert schriftlich rügen. Der Schaden bzw. die Fehlmenge muss hierbei hinreichend deutlich gekennzeichnet werden (Schadensanzeige gemäß § 438 HGB). Danach ist benic|solutions von der Gewährleistung frei. Bei der Meldung und Abwicklung von Mängeln ist der jeweilige RMA-Ablauf einzuhalten.
  3. Im Falle der Gewährleistung ist benic|solutions zunächst nach ihrer Wahl zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird benic|solutions berichtigen und zwar nach ihrer Wahl und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkungen des Fehlers. Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung bzw. des Kaufpreises verlangen oder Wandlung vornehmen. Die im Zusammenhang mit der Gewährleistung von benic|solutions bei dem Kunden ausgebauten und ersetzten Teile gehen wieder in das Eigentum der benic|solutions über, sofern es sich nicht um ein Vorbehaltsprodukt handelt.
  4. Der Kunde gewährt benic|solutions die zur Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese Mitwirkung, ist benic|solutions von der Gewährleistungsverpflichtung befreit.
  5. Im Falle der Überlassung von Software ist das Kündigungsrecht des Kunden nach § 542 BGB wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ausgeschlossen, sofern die Nachbesserung / Ersatzlieferung nicht als endgültig fehlgeschlagen anzusehen ist.
  6. Alle Gewährleistungsverpflichtungen von benic|solutions für gelieferte Produkte erlöschen, wenn ohne Genehmigung von benic|solutions daran Eingriffe, Änderungen, Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden. Auch für Mängel, die auf normalen Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung der Produkte nach Gefahrenübergang zurückzuführen sind, übernimmt benic|solutions keine Gewährleistung.
  7. Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen führen nicht zu einer Verlängerung der ursprünglich in Lauf gesetzten Gewährleistungszeit. Für die Gewährleistungsfristen ist die jeweils konkret gelieferte Leistung maßgeblich, auch wenn es sich dabei um eine Teillieferung handelt.

14) Haftung und Schadensersatz

  1. Gegen benic|solutions gerichtete Schadensersatzansprüche, auch wegen entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden, sind im Allgemeinen ausgeschlossen. Anderes gilt nur dann, wenn benic|solutions oder ein Erfüllungs- oder Handlungsgehilfe von benic|solutions den Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln herbeigeführt hat, wenn der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückgeht oder wenn der Schaden auf die Verletzung einer vertraglichen Kardinalpflicht zurückgeht. Im Falle der fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung auf den in der Regel voraussehbaren Schaden begrenzt.
  2. Die Haftung von benic|solutions für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das Zweifache des Rechnungsbetrages, bei Dauerschuldverhältnissen des Jahresentgelts, sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsgegenstandes typischerweise gerechnet werden muss.
  3. benic|solutions haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass benic|solutions deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, benic|solutions den Eintritt eines Schadensereignisses unverzüglich mitzuteilen.
  5. Der Kunde haftet allein für die Verletzung der Urheberrechte Dritter. Der Kunde hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.

15) Datenspeicherung, Geheimhaltung

  1. Personen- und unternehmensbezogene Daten von Interessenten und Kunden werden gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zur Angebotslegung, Leistungserfüllung und Abrechnung gespeichert und verarbeitet. Es gilt unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.benicsolutions.com/datenschutz/
  2. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu halten.

16) Sonstiges

  1. Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Verbindlichkeiten ist Köln. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort verlegt oder sein Wohnsitz bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
  3. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. (Salvatorische Klausel).

 

Zusatzbedingungen für Hostingleistungen

1) Pflichten von benic|solutions / Leistungsumfang

  1. benic|solutions bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus der ersten Rechnung.
  2. Soweit benic|solutions entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergeben sich daraus nicht.
  3. benic|solutions ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.

2) Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von benic|solutions sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
    1. benic|solutions unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
    2. Die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste von benic|solutions nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt
      1. die Leistungen anderer Teilnehmer der Dienste von benic|solutions unberechtigt zu nutzen oder zu beeinträchtigen,
      2. nicht im Vertrag zwischen benic|solutions und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
      3. Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Dienste von benic|solutions oder des Systemoperators zu entschlüsseln, zu lesen oder zu ändern,
      4. lizensierte Anwendungssoftware über die Dienste von benic|solutions unberechtigt zu verbreiten,
      5. Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von benic|solutions zu verbreiten oder zugänglich zumachen (Dies gilt insbesondere für pornographische, Gewalt verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen),
      6. sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben,
      7. Werbe-Rundschreiben oder Massen-Mailings (Spam) via E-Mail über seinen Account zu aktivieren oder auszuführen, ohne von den Empfängern dieser E-Mails dazu aufgefordert worden zu sein.
    3. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig einschlägig sein sollten;
    4. den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
    5. benic|solutions erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
    6. nach Abgabe einer Störungsmeldung benic|solutions die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.
  2. Verstößt der Kunde gegen eine oder mehrere der in Absatz 1 Lit. b) und c) genannten Pflichten ist benic|solutions sofort – und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung – berechtigt, den Zugang zu den Diensten von benic|solutions zu sperren und/oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  3. Der Kunde ist dazu verpflichtet, im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung einen Schadenersatz in Höhe des entstandenen sachlichen und personellen Aufwands zzgl. Auslagen zu zahlen.

3) Verfügbarkeit der Dienste

  1. benic|solutions bietet seine Hostingleistungen 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden so früh wie möglich angekündigt. benic|solutions wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

4) Nutzung durch Dritte

  1. Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Dienste von benic|solutions durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht benic|solutions gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
  2. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind.

 

Zusatzbedingungen für Domainregistrierungen

1) Pflichten von benic|solutions / Leistungsumfang

  1. Der abgeschlossene Vertrag zur Vermittlung des Registrierungsantrages des Kunden an die zuständigen Stellen steht unter dem Vorbehalt der konkreten Beantragbarkeit einer jeweiligen Domain bei der zuständigen Stelle noch im Zeitpunkt der Übermittlung durch benic|solutions. Ist eine solche Beantragbarkeit im genannten Zeitpunkt nicht möglich, wird benic|solutions von der Pflicht zur Leistung frei.
  2. Soweit benic|solutions selbst oder durch Dritte die Verschaffung und Pflege von Domainnamen erbringt, ergeben sich Umfang und Beschaffenheit der von benic|solutions selbst bzw. über dessen Vertragspartner zu erbringenden Leistungen aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Vertrag, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, sowie aus denjenigen Bestimmungen der Vertragspartner, welche einzelvertraglich oder durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam einbezogen worden sind.
  3. Soweit die Verschaffung und die Pflege von Domain-Namen Vertragsgegenstand ist, erfolgt die Registrierung bei einer von benic|solutions frei auszuwählenden, geeigneten Stelle als zugelassenem Registrar, Zwischenregistrar oder direkt. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird benic|solutions im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.
  4. benic|solutions hat auf die tatsächliche Domain-Vergabe solcher Stellen keinen Einfluss. benic|solutions kann daher keine Gewähr dafür leisten, dass jeweils eine für den Kunden beantragte Domain überhaupt zugeteilt werden kann oder aber eine dann tatsächlich zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter auf Dauer Bestand haben kann. Insbesondere wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits nach den Vergaberichtlinien der einzelnen Registrierungsstellen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Gepflogenheiten im Internetverkehr insgesamt weder eine jeweilige Vergabestelle noch benic|solutions eine Einzelprüfung von Domainanträgen vorzunehmen hat und eine solche auch nicht vornimmt. Vielmehr zeichnet der Kunde dafür verantwortlich, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter und/oder Straf- bzw. Bußgeldvorschriften und/oder sonstige gesetzlichen Regelungen verletzt. Eine diesbezügliche Prüfung obliegt dem Kunden.
  5. benic|solutions ist nicht verpflichtet, die vom Kunden beantragte Domain und/oder ihre Verwendung auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.

2) Pflichten des Kunden und Freistellung von benic|solutions bei Domainstreitigkeiten

  1. Es gelten die Registrierungsbedingungen der einzelnen Vergabestellen der verschiedenen Top-Level-Domains. Der Kunde verpflichtet sich, die Übersicht zu den einzelnen Vergabestellen und deren Registrierungsbedingungen (PDF) sowie die ICANN-Bestimmungen für alle generischen Endungen, einschließlich der neuen Domain-Endungen, zur Kenntnis zu nehmen und diese anzuerkennen.
  2. Der Kunde stimmt ausdrücklich dem sofortigen Beginn der Ausführung der Dienstleistungen durch benic|solutions zu
  3. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain und/oder ihre Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechten sowie des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Kunde versichert ferner, dass die beantragte Domain und/oder ihre Verwendung weder Straf- und/oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sonstige gesetzliche Regelungen verstößt.
  4. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domain-Namens durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde die benic|solutions sowie die sonstigen im Rahmen des Registrierungsprozesses und der fortlaufenden Domain-Pflege eingeschalteten Personen vollumfänglich frei.
  5. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die benic|solutions zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen deutscher Behörden oder vollstreckbaren Entscheidungen deutscher oder international zuständiger Gerichte nachzukommen.
  6. Außerdem erklärt sich der Kunde mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die benic|solutions zu treffen hat, um nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (im folgenden UDRP genannt) getroffene Entscheidungen eines von der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers – eine non-profit-Organisation mit Sitz in Marina del Rey, Kalifornien, USA) autorisierten Schiedsgerichtes nachzukommen. Bei der UDRP handelt es sich um eine von der ICANN erlassene, internationale Schiedsgerichtordnung, die der schnellen und effektiven Lösung von Konflikten über die Nutzungsrechte von Domain-Namen dient. Wenngleich die UDRP den Konfliktparteien die Anrufung der international zuständigen staatlichen Gerichtsbarkeit nicht verwehrt, ist die benic|solutions bis zur Anrufung der staatlichen Gerichtsbarkeit durch eine der Konfliktparteien aufgrund von Verträgen mit der ICANN und deren Vertragspartnern dazu verpflichtet, Entscheidungen entsprechender autorisierter Schiedsgerichte nachzukommen, insbesondere gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, es sei denn der Kunde weist gegenüber benic|solutions binnen zehn Tagen ab Zugang des Schiedsspruches nach, dass er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage in der betrefflichen Angelegenheit erhoben hat. Die UDRP sind unter http://www.icann.org/udrp/udrp.htm abrufbar, einzusehen, auf lokalen Datenträgern abzuspeichern und/oder ausdruckbar.
  7. Während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten und/ oder der Verletzung von Straf- bzw. Bußgeldvorschriften oder sonstigen gesetzlichen Regelungen sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in einem solchen Verfahren hinaus wird eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es wird ein anderes gerichtlich angeordnet.
  8. Der Kunde stellt benic|solutions insbesondere auch von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die Dritten dadurch entstehen könnten, dass benic|solutions nach der UDRP getroffenen Entscheidungen eines autorisierten Schiedsgerichtes befolgt und umsetzt.

3) WHOIS-Daten

  1. Personenbezogene Daten (Vorname, Familienname, Adresse, E-Mail-Adresse, ggf. Telefon- und Faxnummern, ggf. Firmenbezeichnungen) der Domain-Nutzer werden in den WHOIS Datenbanken und/oder vergleichbaren Einrichtungen der Vergabestellen gespeichert und sind – je nach Registry – ggfs. öffentlich zugänglich. Hierfür erteilt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung.